Fraktionsbildung im Kreistag!

Das Landesverfassungsgericht hat die Bestimmung der Kommunalverfassung, wonach Fraktionen in Kreistagen erst ab 4 Mitgliedern gebildet werden können, für verfassungswidrig erklärt. Somit kann sich unsere 3-köpfige Gruppe noch vor der nächsten Kreistagssitzung zu einer Fraktion konstituieren.

 

Nach zweieinhalb Jahren der erheblich beschränkten Mitwirkungsmöglichkeiten und wiederholten Ausgrenzungsversuche bietet sich nun die Möglichkeit, Anträge einzubringen und in Ausschüssen mitzuarbeiten. Mit diesen demokratischen Rechten werden wir aktiv leben.

Dieses Recht lassen wir uns auch nicht durch kreative Verfassungsdeutungen der Potsdamer Parteizentralen nehmen, wie Sie in meiner aktuellen Presseerklärung als Landespolitischer Sprecher für Justiz der BVB lesen können. Zugleich ist es uns wichtig, im Dialog mit den anderen Fraktionen im Kreistag eine kollegiale Regelung zur Ausschussbesetzung zu finden – lesen Sie hierzu den Artikel der Märkischen Oderzeitung.